Feuerwehrverein Doernhagen

Truppführerlehrgang

 

Truppführerlehrgang

 

Voraussetzung für die Funktion „Truppführer/in“ eines nichtselbstständigen Trupps (Angriffs-, Wasser- oder Schlauchtrupp) innerhalb einer Löschgruppe oder –staffel ist der Truppführerlehrgang. Für alle weiterführenden Lehrgänge an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel ist er ebenso Voraussetzung.

Gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ umfasst der Truppführerlehrgang 34 Ausbildungsstunden. Den Feuerwehrangehörigen werden die wichtigen Grundlagen und Verhaltensweisen vermittelt, welche sie als Truppführer/in zum Führen eines Trupps im Einsatzfall benötigen.

In Unterrichtsgesprächen wird die Organisation des Brandschutzes, Aufgaben des Brandsicherheitswachdienstes, der Brennvorgang und die Wirkung der verschiedenen Löschmittel besprochen. Welche Gefahren an Einsatzstellen auftreten können, und welche Möglichkeiten der Gefahrenabwehr bzw. -begrenzung es gibt, werden gemeinsam erarbeitet.

In den praktischen Ausbildungseinheiten lernen die angehenden Truppführerinnen und -führer in verschiedenen Einsatzsituationen aus den Bereichen des Löscheinsatzes und der Technischen Hilfe, wie man einen Trupp richtig führt. Wo in den unterschiedlichsten Einsatzobjekten Gefahren lauern können und welche Einsatztaktik bei welchem Gefahrenszenario zur Anwendung kommen kann, erlernen die Teilnehmer in den zahlreichen Einsatzübungen. Von den Ausbildern werden immer wieder neue Einsatzsituationen, wie Wohnungsbrand im Obergeschoss, Dachstuhlbrand, Kellerbrand, Fahrzeugbrand, Flüssigkeitsbrand, PKW-Unfälle, Auslaufen von Gefahrstoffen, Bau- und Maschinenunfälle und ähnliches realitätsnah vorbereitet.

Zum Abschluss des Lehrganges, welcher durch die Stundenvorgabe über zwei Wochen in den Abendstunden und an den Samstagen geht, ist von den Lehrgangsteilnehmern ein schriftlicher Leistungsnachweis in Form eines Multiple-Choice-Fragebogen zu erbringen. Im praktischen Teil müssen die angehenden Truppführerinnen und -führer unter Beweis stellen, dass sie Einsatzbefehle im Lösch- und Technischen Hilfeleistungseinsatz bei unterschiedlichen Einsatzobjekten und Einsatzlagen in Truppführerfunktion selbstständig und fachlich richtig ausführen können.

 

 

Zugangsvoraussetzung

– Abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und 2 gem. FwDV 2, Kap. 2.1. und   zwei weitere Jahre aktive Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung.

– Bei Lehrgangsbeginn vollendetes 21. Lebensjahr. – Mindestens 8-stündige Erste-Hilfe-Fortbildung; (nicht älter als 12 Monate zu Lehrgangsbeginn).

– Eignung für den Feuerwehrdienst (ärztliche Bescheinigung).

– Erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Technischen Lehrgängen gemäß FwDV 2, Kap. 3.1 – 3.3;

 

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