Feuerwehrverein Doernhagen

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 27.12.2018

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, 

liebe Kameradinnen und Kameraden, 

 

hiermit laden die Wehrführung und der Vereinsvorstand zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins Dörnhagen 1933 e.V. und der Einsatzabteilung Dörnhagen am 27.12.2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zur hessischen Schweiz“ herzlich ein.

Im Vorfeld findet die Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung Dörnhagen statt. Beginn ist 19.00 Uhr. 

 

Tagesordnung Jahreshauptversammlung  -Einsatzabteilung-

 

     1. Eröffnung und Begrüßung

     2. Wahl der Wehrführerin/des Wehführer 

 

Anmerkung: Wahlberechtigt sind nur aktive Kameradinnen und Kameraden der           

                     Einsatzabteilung Dörnhagen.

 

Tagesordnung der gemeinsamen Jahreshauptversammlung des Vereins und der Einsatzabteilung Dörnhagen 2018 

 

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bekanntgabe der Tagesordnung

3. Totengedenken

4. Verlesen des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2017

5. Bericht des Vorsitzenden

6. Bericht der Einsatzabteilung

a) der Wehrführung

b) der Jugendfeuerwehr

c) der Kinderfeuerwehr

7. Bericht des Sprechers der Seniorengruppe

8. Bericht des Kassenwartes

9. Bericht des Kassenprüfers

10. Aussprache zu den Berichten

11. Entlastung des Vorstandes

12. Neuwahl des Vorstandes

                a) des Vorsitzenden

                b) des stellvertretenden Vorsitzenden

                c) des Kassenverwalters und Stellvertreters

                d) des Schriftführers und Stellvertreters

                e) des Sprechers der Seniorengruppe

                f)  des Jugendfeuerwehrwartes, Bestätigung gemäß                                 

                    Satzung

                g) der 3 Beisitzer

                h) des Zeugwartes

13. Neuwahl des Kassenprüfers für das Jahr 2019

14. Gäste haben das Wort

15. Ehrungen und Ernennungen

16. Verschiedenes

Anmerkung: Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dörnhagen 1933 e.V.        

                     

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen gem. Satzung spätestens eine Woche vor der Versammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.

 

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